Informationen für Staatsangehörige eines EU/EWR- Staates oder der Schweiz

Europäische Flagge mit Personen als Schatten dargestellt | © Savvapanf Photo – stock.adobe.com

Du bist Staatsangehörige:r eines EU/EWR Staates oder der Schweiz?

 

  • Dann genießt du Visums- und Niederlassungsfreiheit in Österreich.

  • Die Finanzierung deines Aufenthaltes muss jedoch sichergestellt sein und du benötigst zudem einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz.

  • Innerhalb von drei Werktagen nach der Einreise nach Österreich musst du dich bei der Meldebehörde an deinem Wohnort anmelden.
  • Wenn dein Aufenthalt in Österreich mehr als 3 Monate dauert, musst du zusätzlich bei der Fremdenbehörde innerhalb der ersten 4 Monate deines Aufenthalts in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen. Weitere Informationen findest du auf Homepage des OeAD. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift musst du mit einer Geldstrafe rechnen.
  • Bitte informiere dich vor deinem Aufenthalt im Detail bezüglich der auf dich zutreffenden rechtlichen Bestimmungen.
     

Detaillierte Informationen