Fehlende Zeugnisse, was tun?
Damit wir wissen, über welche Kompetenzen du verfügst, oder ob du berechtigt bist an ausgewählten Lehrveranstaltungen zur Vorbereitung auf ein Studium teilzunehmen, brauchen wir einen Nachweis deiner Kompetenzen (z.B.: die allgemeine Universitätsreife, und eine Klärung ausreichender Deutschkenntnisse - oder Englischkenntnisse bei der Teilnahme an englischsprachigen Lehrveranstaltungen).
Falls du keine Zeugnisse vorlegen kannst, gibt es einen alternativen Weg, uns zuzeigen, was du in deinem bisherigen Studium oder deiner Ausbildung bereits gelernt hast: Das sogenannte background paper.
Das background paper wird von der Interessentin/vom Interessent ausgefüllt und enthält folgende Informationen:
Detaillierte Informationen über Inhalt, Level und Inhalt der Ausbildung:
- Persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort etc.
- Benennung der erworbenen Qualifikationen im Herkunftsland Name der Bildungseinrichtung, in der die Ausbildung absolviert wurde Das Niveau (Level) der erworbenen Ausbildung: Studiendauer, Kalenderjahre der Ausbildung (z.B.: 2010 – 2013), Name der Studiengangs Beschreibung der Inhalte des Programms - mit Modulbeschreibungen, Inhalten der Seminare und Vorlesungen, Bewertung und Arbeitsumfang (wenn ein transcript of records fehlt) Bestätigung der Interessentin/des Interessents, dass die Informationen rechtmäßig wiedergegeben worden sind (mit Unterschrift der Interessentin/des Interessents)
Dokumente und unterstützende Beweismittel:
Die Interessentin/der Interessent legt so viele relevante Dokumente wie möglich vor, welche die eingereichten Unterlagen in Punkt A. bestätigen können, wie z.B.:
- Matrikelnummer (wenn möglich)
- Dokumente der Ausbildung (transcript, Schulzertifikate etc.)
- Bestätigung über den Verleih eines Ausbildungsgrades
- Bestätigung über berufliche Erfahrungen
- Jegliche andere Beweismittel, wie: Namen der ProfessorInnen, Kursbeschreibungen etc.
Schritt 2: Einschätzung der Qualifikationen der Interessentin/des Interessents
Aufgrund der von Ihnen im background paper eingereichten Informationen prüfen die Verantwortlichen an der FHV Ihre Unterlagen.
Schritt 3: Das Bewertungsverfahren
Wenn notwendig, werden in einem dritten Schritt deine Unterlagen durch ein Bewertungsverfahren geprüft. Dies hängt von der Qualität der Informationen ab, die von den Interessent:innen abgegeben und im background paper festgehalten worden sind.
Ein Bewertungsverfahren kann bestehen aus:
- Einem Interview der Interessentin/des Interessenten, durchgeführt von Spezialisten/Spezialistinnen der Studiengänge zu wichtigen Themen des Studiums
- Einer Eingangsprüfung (ähnlich einer Eingangsprüfung des Aufnahmeverfahrens)
Eine Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Bachelor-, Master-, Diplom- oder Doktoratsstudiums durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ einer Universität bzw. durch das Fachhochschulkollegium.
Je nach Bedarf können für die Nostrifizierung Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden.
Eine erfolgreiche Nostrifizierung bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, die in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.
Für eine Zulassung zu den ausgewählten Lehrveranstaltungen für Flüchtlinge an der FHV ist dies aber NICHT ERFORDERLICH.