Zugangsvoraussetzungen für ein Doktoratsprogramm
Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Kooperativen Doktoratsprogramm an der FHV setzt folgende Qualifikationen voraus:
- Abgeschlossenes Diplom- bzw. Masterstudium welches dich zu einem weiterführenden Doktoratsstudium berechtigt und
- die Einschreibung an einer anerkannten Universität für ein Doktoratsstudium
Die Aufnahmezusage für das Kooperativen Doktoratsprogramm an der FHV wird von der wissenschaftlichen Leitung anhand folgender Kriterien erteilt:
- zumindest eine Betreuungsperson an der Universität kann durch die/den Bewerber:in nachgewiesen werden,
- ein durch die Betreuenden an der Partneruniversität akzeptiertes Exposé liegt vor,
- die mit der Partneruniversität getroffene Vereinbarung über an der FHV zu absolvierenden Lehrveranstaltungen liegt vor,
- für den Fall einer Co-Betreuung seitens der FHV liegt die Zustimmung des/der Co-Betreuenden vor,
- ev. Geheimhaltungs- und Nutzungsrechte sind zwischen den beteiligten Personen, Hochschulen und Unternehmen geklärt,
- der Ausbildungsvertrag mit der FHV wurde unterschrieben,
- die Durchführung der vereinbarten Leistungen ist seitens der FHV nach aktuellem Wissensstand organisierbar (z.B. Abklärung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl).
Im Einzelfall können die angeführten Kriterien durch Zusatzauflagen bzw. -vereinbarungen mit der Partneruniversität begründet erweitert und angepasst werden. Die erforderlichen Dokumente, Merkblätter sowie Formulare sind ggfs. auf der Internetseite der jeweiligen Partneruniversität abrufbar. Die Zulassungsfristen der jeweiligen Partneruniversität sind zu beachten.
Wie hoch sind die Gebühren für das Kooperative Doktoratsprogramm an der FHV?
Die für eine Teilnahme am Kooperativen Doktoratsprogramm gem. FHG §9 anfallenden Gebühren orientieren sich am Umfang der jeweils in Anspruch genommenen Dienstleistungen. Um eine Vorstellung von den möglichen Größenordnungen zu bekommen, sei hier ein Fallbeispiel erwähnt:
- Wenn du zum Beispiel für dein Doktoratsstudium ausschließlich anrechenbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS an der FHV absolvierst, betragen die zu entrichtenden Gebühren derzeit 6.980,- EUR.
- Solltest du ausschließlich eine Co-Betreuung für die Dauer von drei Jahren (6 Semester) in Anspruch nehmen, belaufen sich die dafür verrechneten Gebühren auf 9.980,- EUR.
- Für das Gesamtpaket (anrechenbare Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 ECTS und eine dreijährige Co-Betreuung) werden insgesamt 15.980,- EUR verrechnet.
Änderungen vorbehalten – genauere Auskünfte für deine individuellen Anforderungen geben wir dir gerne unter der nachfolgenden Kontaktadresse.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Kooperativen Doktoratsprogramm wirst du – parallel zur Inskription an deiner Universität – auch an der FHV gem. FHG als „Außerordentliche/r Studierende/r“ eingeschrieben. Dies ist auch eine Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Zugang zu unserer Infrastruktur (Labore, IT-Infrastruktur, Bibliothek, etc.).