Information für Drittstaatenangehörige
Personen die keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, werden als "Drittstaatenangehörige" bezeichnet.
Drittstaatenangehörige benötigen eine „Aufenthaltsbewilligung Student“ zum Aufenthalt und/oder ein Visum zur Einreise nach Österreich. Je nach Herkunftsland und Dauer des geplanten Aufenthalts müssen unterschiedliche Antragsstellungen erfolgen. Details sind nachfolgend zu finden.
Sofern du dich nicht länger als 6 Monate für ein Studium in Österreich aufhälst, gelten folgende Bestimmungen:
Aufenthalt bis zu 90 Tagen:
- Für eine Gesamtaufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen berechtigt das Visum C zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich und allen übrigen Schengenstaaten.
- Aufenthalt bis zu sechs Monaten: Für eine Gesamtaufenthaltsdauer von 91 Tagen bis zu sechs Monaten berechtigt das Visum D zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich und in allen übrigen Schengenstaaten.
Das Visum muss vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) im Wohnsitzstaat beantragt werden. Bitte beachte, dass ein Visum innerhalb Österreichs weder beantragt noch verlängert werden kann.
Bitte informiere dich frühzeitig über die Visumsbestimmungen! Mit Hilfe der Datenbank Einreise und Aufenthalt für Student/innen und Forscher/innen des OeAD kannst du individuelle Abfragen machen und die für dich geltenden Bestimmungen finden.
Sofern du dich länger als 6 Monate für ein Studium in Österreich aufhälst, ist es erforderlich, eine „Aufenthaltsbewilligung Student“ zu beantragen.
- Informationen für NICHT zur visumsfreien Einreise berechtigte Studierende:
Der Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung muss vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat) in deinem Wohnsitzstaat gestellt werden. Im Falle einer positiven Entscheidung der Aufenthaltsbehörde über den Antrag, kann bei der Vertretungsbehörde ein weiterer Antrag für ein Visum D zur Einreise nach Österreich gestellt werden. Die Vertretungsbehörde stellt das Visum D für vier Monate Gültigkeit aus. Anschließend kannst du mit dem Visum D nach Österreich einreisen und die Aufenthaltsbewilligung abholen.
- Informationen für Studierende, die zur visumsfreien Einreise berechtigt sind:
Studierende, die zu einer visumfreien Einreise nach Österreich berechtigt sind, haben darüber hinaus die Möglichkeit, den Antrag in Österreich bei der örtlich zuständigen Aufenthaltsbehörde einzubringen, bitte beachte die relevanten Antragsfristen.
Wir empfehlen dringend, dass du dich frühzeitig über die Bestimmungen bezüglich Aufenthaltsbewilligung informierst.
Mit Hilfe der Datenbank des OeAD für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich kannst du individuelle Abfragen machen und die für dich geltenden Bestimmungen finden.
Informationen zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhälst du bei der österreichischen Vertretungsbehörde im jeweiligen Heimatland bzw. falls es im Heimatland keine Vertretungsbehörde gibt, im nächstgelegenen Land, das eine österreichische Vertretungsbehörde hat. Eine Liste mit den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland findet sich hier.
- Datenbank Einreise und Aufenthalt für Studierende und Forschende (OeAD)
- Arbeiten in Österreich
- Krankenversicherung
- OeAD - Österreichischer Austauschdienst
Tipps
- Die FHV stellt dir bei Bedarf nach vollständiger Bewerbung und bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen eine bedingte Zulassung für den Visums- und Aufenthaltsgenehmigungsantrag aus.
- Beginne mit der Beantragung des Visums und/oder der Aufenthaltsgenehmigung so früh wie möglich.
- Beglaubigte Dokumente können gegebenenfalls erforderlich sein. Informiere dich rechtzeitig über die erforderlichen Nachweise.
- Vereinbare rechtzeitig einen Termin bei der Botschaft um lange Wartezeiten zu vermeiden.
- Beschleunige die Antragsabwicklung indem du alle erforderlichen Nachweise rechtzeitig zur Verfügung hast.