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Fakten

Master of Science in Engineering (MSc)

Berufsbegleitendes Studium, 4 Semester

Auslandssemester (optional)

Unterrichtssprachen: Deutsch, teils Englisch

Aktuell keine Studiengebühren

Bewerbungsfrist I:
bis 01.03.2025

Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Wirtschaftsinformatik ­– Digital Transformation setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:

  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium der Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft oder Informatik oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums oder
  • Abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium plus Facheinschlägige Berufserfahrung

Das Studium muss im Ausmaß von mindestens 180 ECTS (150 ECTS davon an einer tertiären Einrichtung) an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.

Die vollständige Gleichwertigkeit eines Vorstudiums gilt als erfüllt, wenn folgende Leistungen im Umfang von mindestens 30 ECTS nachgewiesen oder diese als Zusatzleistungen erbracht wurden:

Kernfachbereich Min. ECTS
Wirtschaftsinformatik, insbesondere Informationssysteme, Geschäftsprozessmanagement und Projektmanagement 6
Betriebswirtschaft, insbesondere Grundlagen der Wirtschaft und finanzielle Unternehmensführung 6
Informatik, insbesondere Informationstechnologien, Datenmanagement und Programmierung/Softwareentwicklung 6
Mathematik, Wirtschaftsmathematik, Statistik 6

 

Die vollständige Gleichwertigkeit eines Vorstudiums plus Berufserfahrung gilt als erfüllt, wenn die facheinschlägige Berufserfahrung im Ausmaß von mindestens 4500 Stunden nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.

Definition einer facheinschlägigen Berufserfahrung:
Als facheinschlägig wird eine Berufserfahrung dann anerkannt, wenn diese in Tätigkeitsfeldern nachgewiesen wird, die zwei der vier Kernbereiche des Studiengangs zuzuordnen sind:

  • Digital Business Management and Development
  • Leadership and Organisational Development
  • Data and Knowledge Engineering
  • Information Systems Management and Engineering
     

Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen). 

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei der Studiengangsleitung.