Zugangsvoraussetzungen
Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang
Das Masterstudium Mechatronics setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
- Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium in Mechatronik oder
- Abschluss eines Bachelorstudiums in einer der traditionellen Ingenieursdisziplinen (wie Maschinenbau oder Elektrotechnik)
Das Studium muss im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.
Das facheinschlägige Grundstudium bzw. das gleichwertige Studium sollte dabei zumindest folgende Bereiche umfassen:
- Höhere Mathematik (15 ECTS)
- Physik, Mechanik, Thermodynamik (15 ECTS)
- Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Regelungstechnik (60 ECTS)
- Informatik (10 ECTS)
Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung.
Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).
Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt, nach Rücksprache bei der zuständigen Lehrperson, bei der Studiengangsleitung.