Stipendien für Studierende der FHV
Du planst an der FHV zu studieren und möchtest dich über finanzielle Unterstützung informieren?Hier findest du einen Überblick über Fördermöglichkeiten.
Ob du Anspruch auf Studienbeihilfe hast, hängt von deinen persönlichen Lebensumständen ab. Detaillierte Informationen findest du bei der Studienbeihilfenbehörde.
Als internationale:r Regelstudierende:r findest du Informationen zu diversen Fördermöglichkeiten auf nachfolgenden Plattformen:
Für die Studienberechtigungsprüfung kann bei Förderungswürdigkeit ein Stipendium bezogen werden. Detaillierte Informationen zum Bildungszuschuss Studienberechtigungsprüfung.
Du studierst an der FHV und hast einen herausragenden Studienerfolg? Dann hast du die Möglichkeit des einmaligen Erhalts eines Leistungsstipendiums pro Studienjahr. Nähere Informationen dazu erhältst du während deines Studiums.
Du willst deine Arbeitszeit reduzieren bzw. unterbrechen, um eine Weiterbildung zu absolvieren? Nutze die Möglichkeiten der Bildungsteilzeit oder der Bildungskarenz. Bitte informieren dich beim Arbeitsmarktservice.
Die Kosten der Ausbildung – direkte und indirekte – sind häufig die Ursache dafür, dass Ausbildungsprogramme nicht in Anspruch genommen werden können. Der externe Verein SOROPTIMIST INTERNATIONAL - Club Dornbirn vergibt unter bestimmten Bedingungen Fördermittel zu Kinderbetreuungskosten. Im Rahmen dieser Förderung werden Eltern und vor allem Alleinerziehende finanziell unterstützt, die ohne professionelle Kinderbetreuung kein Studium absolvieren könnten.
Angebote speziell für Frauen: bitte informiere dich beim Arbeitsmarktservice.
Mit Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 27.07.2016 wurde der FHV die Eigenschaft als anerkannte Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) verliehen.
Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden-Württemberg. Diese können Bildungszeit für Maßnahmen der beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für ehrenamtliche Tätigkeiten in Anspruch nehmen.
Für Beschäftigte beträgt der Freistellungsanspruch fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Weitere Voraussetzungen und Informationen sind zu finden unter: Bildungszeit
Die Stiftung vergibt Stipendien unter den Voraussetzungen der Begabung und finanziellen Bedürftigkeit. Jeder Fall wird vom Stiftungsvorstand individuell geprüft und entschieden.
Für ein Stipendium können sich grundsätzlich österreichische und ausländische Studentinnen und Studenten bewerben, die an der FHV (Bachelor-, Masterstudiengänge aller Fachrichtungen) innerhalb der Regelstudienzeit studieren und gute Studienleistungen nachweisen sowie zielgerichtet im Hinblick auf den gewählten Studiengang und den Studienabschluss studieren. Sie müssen finanziell bedürftig im Sinne der Stiftungsrichtlinien sein und noch mindestens ein Jahr Studienzeit vor sich haben. Alle Details zur KR Siegfried und Fandl Jochum Privatstiftung hier.