Studieren mit familiären Betreuungspflichten
Familie und Beruf bzw. Familie und Studium unter einen Hut zu bringen, kann ganz schön anstrengend sein. Studierende und Mitarbeitende sind dabei auf familienfreundliche Strukturen angewiesen. Die Weiterentwicklung dieser Strukturen ist uns ein wichtiges Anliegen.
Für Studierende und Mitarbeitende mit Betreuungspflichten (wobei hier neben Kindern auch z.B. die Pflege von nahen Angehörigen gemeint ist) bieten Studiengangsleitungen und Administrationen bei Bedarf bestmögliche individuelle Lösungsvarianten an.
- Kinderbetreuungsangebot: Überbetriebliche Kinderbetreuungseinrichtung "Zwergengarten Kica" der Kinderbetreuung Vorarlberg GmbH mit prioritärer Anmeldereihung für Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden der FHV.
- Beratungsstelle Diversität und Gleichbehandlung
Den Studierenden und Mitarbeitenden stehen mit der Beratungsstelle zu Diversität und Gleichbehandlung eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Vereinbarkeitsthematik zur Verfügung.
- Vermittlungsstelle zum Verein SOROPTIMIST INTERNATIONAL - Club Dornbirn (FHV - unabhängig), der bedürftige Studierende mit Kind bei der Finanzierung der Kinderbetreuungskosten bis zum 3. Lebensjahr unterstützt (Ausschreibung Fördermittel Kinderbetreuungskosten).
- Auslandsaufenthalte
Studierende und Graduierte mit Kind(ern) haben die Möglichkeit, für Auslandsstudienaufenthalte bzw. Auslandspraktika (Graduierte ausschließlich für Praktika) im Rahmen des Erasmus+ Programmes einen Sonderzuschuss zu beantragen. Das Team des International Office der FHV informiert dich gerne individuell über diese Förderung und unterstützt bei der Antragsstellung.
- Anwesenheitspflicht nur noch bei expliziter Ankündigung durch Lehrbeauftragte.
- Ausbau und verstärkte Nutzung von Online-Lernplattformen für Lehrveranstaltungsunterlagen, Kommunikation, etc.
- Akute Betreuungspflichten gelten als Entschuldigungsgrund für Fehlzeiten in Lehrveranstaltungen. (Wenn die Anwesenheit ein Mindestmaß unterschreitet, sind Ersatzleistungen vorgesehen.)
- Akute Betreuungspflichten gelten als Entschuldigungsgrund bei Abwesenheiten bei Prüfungsterminen.
- Möglichkeit des Teilstudiums.
- Vor und nach einer Studien-Unterbrechung umfassende Beratungsgespräche mit der Studiengangsleitung.
- Bevorzugte Gruppeneinteilung.
- Stundenplan für das erste Semester bereits mit dem Zusageschreiben im Juli (Änderungen vorbehalten).
- Niederschwellige Beratungssituation bei Studiengangsleitungen und -administrationen
- Kinderfreundliche Ausstattung (Kinderhochstühle in der Mensa, Wickeleinrichtungen)
Auszeichnung als familienfreundliche Hochschule
Für die Schaffung von familienfreundlichen Strukturen wurden unserer Hochschule zwei Gütezeichen verliehen:
- "Familienfreundliche Hochschule" vom Bundesministerium für Familie und Jugend
- "Ausgezeichneter familienfreundlicher Betrieb" vom Land Vorarlberg
- 3. Platz beim Staatspreis “Unternehmen für Familien”