Zugangsvoraussetzungen
Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang
Die betriebswirtschaftlichen Masterstudien an der FHV setzen folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
- Abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Bachelor- oder Diplomstudium oder
- Abschluss eines gleichwertigen Bachelor- oder Diplomstudiums mit mindestens 30 ECTS
(Leistungspunkten nach dem „European Credit Transfer System“) von betriebswirtschaftlichen Inhalten.
Das Studium muss im Ausmaß von mindestens sechs Semestern und 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.
Über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen von gleichwertigen Bachelor- oder Diplomabschlüssen oder ggf. erforderlichen Zusatzleistungen entscheidet die Studiengangsleitung im Einzelfall.
Die betriebswirtschaftlichen Masterstudien sind als berufsbegleitende Studien konzipiert. Berufstätigkeit, insbesondere in einem einschlägigen Berufsfeld, ist nicht zwingende Voraussetzung, aber für das Bewerbungsverfahren von Vorteil.
Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen).
Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Studiengangsleitung.