Hochschulzugänge
Du hast keine Matura und die Zusatzprüfung ist keine Alternative für dich? Dann schau dir hier die Informationen zu den weiteren alternativen Hochschulzugängen an!
Studienberechtigungsprüfung
Die Studienberechtigungsprüfung berechtigt für das Studium einer bestimmten Studiengruppe. Es müssen -je nach Studienwunsch- fünf verschiedene Prüfungen abgelegt werden. Die Prüfungsfächer richten sich nach den Inhalten des gewünschten Studiums.
Die Zuständigkeit für die Studienberechtigungsprüfung liegt bei den Hochschulen (vgl. § 64a UG). Jede Hochschule entscheidet autonom (im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe), welche Prüfungsfächer bei welcher Studienrichtungsgruppe verpflichtend absolviert werden müssen.
Wichtig: Die Studienberechtigungsprüfung kann nicht an der FHV abgelegt werden. Die Johannes-Kepler-Universität Linz bietet Kurse zur Vorbereitung auf die Studienberechtigungsprüfung am Zentrum für Fernstudien in Bregenz an.
Berufsreifeprüfung
Die Berufsreifeprüfung ermöglicht einen uneingeschränkten Zugang zu einem Studium deiner Wahl in Österreich. Voraussetzung zur Ablegung ist eine berufliche Erstausbildung (z.B.: Lehrabschluss, Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule). Diese muss nicht mit dem gewünschten Studienfach in Verbindung stehen.
Es sind vier Teilprüfungen zu absolvieren: Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache und Fachbereich; Die berufliche Erstausbildung bestimmt die Prüfung im Fachbereich.
Wichtig: Die Berufsreifeprüfung findet nicht an der FHV statt. Sollte die Berufsreifeprüfung für dich in Frage kommen, musst du zuerst ein Zulassungsansuchen an einer öffentlichen, höheren Schule stellen. Dort wird dann auch die Prüfung abgelegt. Für die Berufsreifeprüfung gilt die standardisierte Reife- und Diplomprüfung (allgemeine Matura in Österreich).
Externistenprüfung
In Österreich gibt es die Möglichkeit einzelne Unterrichtsgegenstände, Schulstufen oder Schularten als Externistenprüfung abzulegen. Ein Ansuchen um Zulassung ist bei der Schule, an der die Prüfungskommission ansässig ist, schriftlich zu stellen.
Wichtig: Die Externistenprüfung findet nicht an der FHV statt. Die Ablegung von Externistenprüfungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und die Prüfungskommission kann Anträge auch ablehnen.