Zugangsvoraussetzungen

 

Besondere Zulassungsbedingungen zum Studiengang

Das Masterstudium Nachhaltige Energiesysteme setzt folgende Qualifikationen bzw. Befähigungen voraus:
 
  • Abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelor- oder Diplomstudium mit ingenieur-, natur- oder wirtschaftsingenieurwissenschaftlichem Schwerpunkt oder
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums
Das Studium muss im Ausmaß von mindestens 180 ECTS an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung, bei der die Zulassung die allgemeine Universitätsreife voraussetzt, und die auf Grund der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, als postsekundäre Bildungseinrichtung anerkannt ist, absolviert worden sein.

Das facheinschlägige Bachelorstudium bzw. das gleichwertige Studium muss dabei wahlweise folgende Kernfachbereiche umfassen:

     
Kursbereich Min. ECTS Variante 1 Min. ECTS Variante 2
Quantitative Methoden 6 6
Ingenieur-/Naturwissenschaften 21 9
Informationstechnik/-verarbeitung 3 3
Betriebs-/Volkswirtschaft - 12
Summe 30 30



Unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen der Studierenden werden durch die Pflicht-Lehrveranstaltung "Förderung individueller Kompetenzen" im 1. Semester ausgeglichen.

Die Entscheidung über die Facheinschlägigkeit bzw. Gleichwertigkeit und damit über die Zulassung zur Aufnahme liegt bei der Studiengangsleitung. Wenn die Gleichwertigkeit eines Studiums grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen auf die Gleichwertigkeit fehlen, ist die Studiengangsleitung berechtigt, die Feststellung der Gleichwertigkeit mit der Auflage von Prüfungen zu verbinden, die während des Masterstudiums abzulegen sind.

Nachweis der deutschen und englischen Sprache auf Niveau B2 des CEFR (Gemeinsamer Europäischer Sprachrahmen). 

Du willst dich auf das Studium vorbereiten?
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens erhältst du Zugang zu einem Lernmodul mit Vorbereitungsunterlagen.

Anerkennung bisheriger Studienleistungen
Besondere Regelungen: Nachgewiesene Studienleistungen, die in Masterprogrammen an Hochschulen und Universitäten erbracht wurden, können auf individueller Basis für einzelne Lehrveranstaltungen oder Module angerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung liegt bei der Studiengangsleitung.